Die Geschäftsprognose (Guidance) von Swisscom für das laufende Geschäftsjahr bleibt unverändert. Für mögliche zivilrechtliche Forderungen wurden Rückstellungen gebildet.
Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnete im Oktober 2005 gegen Swisscom eine Untersuchung wegen angeblich missbräuchlicher BBCS-Preise. In einer Sanktionsverfügung vom 19. Oktober 2009 stellt die Weko fest, dass Swisscom auf dem Breitbandmarkt über eine marktbeherrschende Stellung verfüge und diese mittels einer so genannten Kosten-Preis-Schere (d.h. einer zu geringen Marge zwischen den Vorleistungs- und Endkundenpreisen) bis Ende 2007 missbraucht habe. Als Folge davon verhängte die Weko gegen Swisscom eine Busse in der Höhe von CHF 219 Mio. Gegen diese Sanktionsverfügung reichte Swisscom beim Bundesveraltungsgericht Beschwerde ein.
Mit Urteil vom 14. September 2015 hiess das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Swisscom teilweise gut. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte grundsätzlich den Missbrauchsvorwurf der Weko, wonach Swisscom gegenüber ihren Mitbewerbern bis Ende 2007 unzulässige Preise für Breitbandvorleistungsdienste verlangt habe und diese für eigene Endkundenprodukte keine genügende Marge erzielen konnten. Es hielt aber fest, dass die Weko die dafür verhängte Busse mit CHF 219 Mio. zu hoch angesetzt habe und reduzierte diese daher auf CHF 186 Mio. Gegen dieses Urteil reichte Swisscom beim Bundesgericht Beschwerde ein, die jedoch abgewiesen wurde. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz.
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