ADSL

Zivilrechtliche Forderungen im ADSL-Verfahren

Gestützt auf das am 19. Dezember 2019 eröffnete Bundesgerichtsurteil im ADSL-Verfahren hat Sunrise eine Zivilklage auf Schadenersatz in Höhe von CHF 350 Mio. eingereicht. Swisscom wird die Forderung prüfen. Zu dem nun hängigen Gerichtsverfahren werden keine Angaben gemacht.
Sepp Huber
Sepp Huber, Leiter Media Relations
15. Mai 2020

Die Geschäftsprognose (Guidance) von Swisscom für das laufende Geschäftsjahr bleibt unverändert. Für mögliche zivilrechtliche Forderungen wurden Rückstellungen gebildet.

ADSL-Verfahren in Kürze

Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnete im Oktober 2005 gegen Swisscom eine Untersuchung wegen angeblich missbräuchlicher BBCS-Preise. In einer Sanktionsverfügung vom 19. Oktober 2009 stellt die Weko fest, dass Swisscom auf dem Breitbandmarkt über eine marktbeherrschende Stellung verfüge und diese mittels einer so genannten Kosten-Preis-Schere (d.h. einer zu geringen Marge zwischen den Vorleistungs- und Endkundenpreisen) bis Ende 2007 missbraucht habe. Als Folge davon verhängte die Weko gegen Swisscom eine Busse in der Höhe von CHF 219 Mio. Gegen diese Sanktionsverfügung reichte Swisscom beim Bundesveraltungsgericht Beschwerde ein.

 

Mit Urteil vom 14. September 2015 hiess das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Swisscom teilweise gut. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte grundsätzlich den Missbrauchsvorwurf der Weko, wonach Swisscom gegenüber ihren Mitbewerbern bis Ende 2007 unzulässige Preise für Breitbandvorleistungsdienste verlangt habe und diese für eigene Endkundenprodukte keine genügende Marge erzielen konnten. Es hielt aber fest, dass die Weko die dafür verhängte Busse mit CHF 219 Mio. zu hoch angesetzt habe und reduzierte diese daher auf CHF 186 Mio. Gegen dieses Urteil reichte Swisscom beim Bundesgericht Beschwerde ein, die jedoch abgewiesen wurde. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz.

Downloads



News abonnieren

Abonnieren Sie die News von Swisscom per E-Mail.


Kontaktieren Sie uns

Adresse

Swisscom
Media Relations
Alte Tiefenaustrasse 6
3048 Worblaufen

Postadresse:
Postfach, CH-3050 Bern
Schweiz

Kontakt

Tel. +41 58 221 98 04
media@swisscom.com

Weitere Kontakte