Je nach Senderichtung, in welcher gemessen, wird kann die richtungsabhängige Extrapolation grösser oder kleiner ausfallen. Die 5G-Messmethode des METAS unterscheidet drei Fälle und extrapoliert diejenigen Messungen konservativer, bei denen grössere Toleranzen vorausgesetzt werden.
Damit ist dafür gesorgt, dass ein Ergebnis von solchen Messungen am Schluss tendenziell eher über dem Anlagegrenzwert liegt, als darunter, was dann auch bedeutet, dass die Sendeleistung wegen der Toleranz und nicht wegen dem abgelesenen Messwert reduziert wird. Da die Anlagegrenzwerte, wie anfangs erwähnt eine Beschränkung gemäss Vorsorgeprinzip im Umweltschutzgesetz3 sind, wäre aber auch das gesundheitlich nicht bedenklich. Die international verbreiteten ICNIRP4 Grenzwerte, welche 10-fach grösser sind und z.B. in Deutschland gelten, stellen den begründeten Massstab dafür dar.
(3) USG, SR 814.01
(4) International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection