Adaptive Antennen mussten bislang gleich wie konventionelle Antennen nach einem Worst-Case-Ansatz beurteilt werden. Es wurde dabei die maximale Leistungsabgabe in alle Richtungen gleichzeitig berechnet, also unter schlechtest möglichen Bedingungen. Ein solcher Betriebszustand kann bei adaptiven Antennen jedoch gar nie eintreten. Nicht in der Theorie und erst recht nicht in der Praxis. Mit anderen Worten: Die Immissionen von adaptiven Antennen wurden deutlich überbewertet und dadurch ihr Potenzial stark eingeschränkt.
Neu darf ein Korrekturfaktor – je nach Antennentyp zwischen 1 und 10 – für die Bestimmung der Immissionen herangezogen werden. Dies ermöglicht eine realitätsnähere Expositionsbewertung. Nur unter diesen Bedingungen können die Antennen effizient, also wie von den Entwicklern vorgesehen, betrieben werden.
Eine Regelungssoftware stellt gleichzeitig sicher, dass Benutzer in Extremszenarien (bspw. eine einzige Person, die die riesige Dateien herunterlädt ) in einem 6-Minuten-Zeitfenster nie über dem geltenden Grenzwert exponiert werden. Kurzzeitig sind Immissionsspitzen über dem schweizerischen Vorsorgewert – die Schweiz kennt ja bekanntlich zehnmal striktere Vorsorgewerte als die meisten anderen Länder der Welt – möglich. Diese liegen aber nach wie vor weit unterhalb des von der WHO empfohlenen Grenzwertes.
Die Neuregelung bewirkt, dass adaptive Antennen nun in etwa gleich streng bewertet werden, wie dies bislang für konventionelle Antennen der Fall war. Die korrekte Funktionsweise wird zudem wie bei allen Antennen mittels eines zertifizierten Qualitätssicherungssystems sichergestellt.