BVGer weist Beschwerde von Swisscom grösstenteils ab
Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil vom 24. Juni 2021 zum Schluss, Swisscom habe sich in der Ausschreibung im Jahr 2008 zur Breitbandvernetzung der Poststandorte unzulässig verhalten und bestätigt die Sanktionsverfügung der Wettbewerbskommission (Weko) weitgehend. Swisscom wird das Urteil mit Beschwerde an das Bundesgericht weiterziehen.