Ad hoc-Mitteilung gemäss Artikel 53 KR / Glasfaserausbau

Bundesverwaltungsgericht bestätigt vorsorgliche Massnahmen der Weko

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat im Dezember 2020 eine Untersuchung zum Glasfaserbau von Swisscom eröffnet und vorsorgliche Massnahmen gegen Swisscom verfügt. Das Bundesverwaltungsgericht kommt im Urteil vom 30. September 2021 zum Schluss, dass die von der Weko verfügten Massnahmen beizubehalten sind. Swisscom bedauert diesen Entscheid sehr, da Swisscom mit dem Punkt zu Multipunkt Ausbau ein international erfolgreiches Modell gewählt hat. Swisscom erachtet die vorsorglichen Massnahmen als verfehlt. Damit droht eine Verzögerung des Glasfasernetzausbaus bis in die Wohnungen und Geschäfte (FTTH) zum Nachteil von Wirtschaft und Gesellschaft.

Auf dem Bild ist das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen zu sehen. Der Himmel ist blau mit weissen Wolken und das Gebäude grau/weiss. Vor dem Gebäude sind Bäume und Büsche zu sehen. Das Gebäude selbst ist ein modernes Hochhaus mit vielen grossen Fenstern.

«Unsere beim Glasfaserausbau eingesetzte Netzarchitektur Punkt-zu-Multipunkt hat sich international durchgesetzt und bewährt, in der Schweiz jedoch wird dies von wenigen Mitbewerbern kritisiert und der Netzausbau droht im schlimmsten Fall um Jahre verzögert zu werden. Der Wettbewerb spielt heute auf allen Ebenen, und am Ausbau beteiligen sich zahlreiche Kooperationspartner an den Investitionen in Milliardenhöhe», sagt Swisscom CEO Urs Schaeppi. «Wir sind überzeugt, dass wir uns fair und wettbewerbsmässig korrekt verhalten und werden nun die nächsten Schritte prüfen.»

Swisscom bietet all ihren Mitbewerbern diskriminierungsfrei einen breiten Zugang zu ihren Netzen, zu regulierten oder kommerziell vereinbarten Bedingungen. Swisscom baut ihr Netz laufend aus und investiert jährlich rund CHF 1,6 Mrd. in den Ausbau und Unterhalt dieser Netze. Davon profitieren auch die Mitbewerber, indem sie ihre eigenen Investitionen reduzieren und damit Kosten sparen können.

Point-to-Multipoint ist die Basis für einen raschen und effizienten Glasfaserausbau

Beim Weiterausbau von FTTH (Fibre to the Home) setzt Swisscom primär auf die in vielen Ländern eingesetzte Architektur Punkt-zu-Multipunkt (Point-to-Multipoint / P2MP) ab Strassenschacht (Manhole) und ermöglicht damit weiterhin den Wettbewerb mit breiten Angeboten. Dies ist die ideale Architektur, um den Glasfaserausbau schweizweit voranzutreiben, da sie auf dem bestehenden Netz aufbaut. Davon profitieren sowohl die End- als auch die Wholesale-Kunden, durch den Bezug der Wholesale-Vorleistungsprodukte.

Durch die vorsorglichen Massnahmen der Weko wird dieser kostengünstige und effiziente P2MP-Ansatz infrage gestellt und es droht im schlimmsten Fall eine Verzögerung des geplanten Glasfasernetzausbaus um mehrere Jahre Swisscom hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der FTTH-Anschlüsse bis 2025 zu verdoppeln.

Breite Auswahl und maximale Bandbreite

Swisscom bietet Anbietern, die kein eigenes Netz haben, eine Vielzahl von Netzzugangsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Bandbreiten an. Die Angebote existieren seit vielen Jahren im Markt, werden kontinuierlich weiterentwickelt und stossen auf eine hohe Akzeptanz bei den Wholesale-Kunden. Die Anbieter ohne eigenes Netz haben immer Zugang zur maximal verfügbaren Bandbreite und verfügen mit dem Netzzugangsmodell Glasfaser-Partnerschaft und Farbentbündelung über zusätzliche Zugangsoptionen auf die untersten Netzebene (sog. Layer 1). Diese zwei Zugangsoptionen wurden ursprünglich selber von der Weko vorgeschlagen. Zudem will Swisscom, wo immer möglich, wie bisher in Kooperation mit Partnern das Netz ausbauen.

Kontaktieren Sie uns

Media Relations

media@swisscom.com
Tel. +41 58 221 98 04

Aktuelle Meldungen zu Swisscom