Mobilfunk

Strahlen Handyantennen zu stark?

"Handy-Antennen: Jede fünfte strahlt zu stark" oder "Strahlungsgrenzwerte krass überschritten" titeln Konsumentenschutz- und andere Zeitungen. Was ist dran an der Aussage? Wir fragen nach bei Andreas Müller, der unter anderem verantwortlich ist für die Einhaltung der Grenzwerte der Mobilfunkantennen bei Swisscom.

5G-Antenne ragt in den blauen Himmel empor. Es hat weisse Wolken.

Andreas Müller, viele Mobilfunkantennen überschreiten angeblich die zulässigen Strahlungswerte, wenn sie ans Netz gehen. Telekomfirmen mussten seit 2018 bei über 250 Antennen die bewilligte Leistung reduzieren. Was sagen Sie dazu?

Andreas Müller: Die Schlagzeilen suggerieren ein falsches Bild. Wir errechnen und prognostizieren die maximal zulässige Leistung einer Antenne, aber eine rechnerische Prognose kann naturgemäss nicht allen Feinheiten der Signalausbreitung Rechnung tragen. Genau deshalb gehören die etablierten Abnahmemessungen mit zum Kontrollsystem.

Etwas Zentrales wird in den Medien aber nicht gesagt: Bei Abnahmemessungen wird ein theoretischer Maximalzustand errechnet, der in der Realität niemals eintritt.

Wie meinen Sie das, bei Abnahmemessungen werden keine tatsächlichen Feldstärken gemessen?

Andreas Müller: Nein. Bei einer Abnahmemessung wird auf einen Wert hochgerechnet, der einzig dann eintreffen würde, wenn die Antenne vollständig ausgelastet ist. Also wenn die maximal mögliche Anzahl Geräte am Rande des Antennenabdeckungsgebietes mit maximalem Datenverkehr die Antenne gleichzeitig nutzt. Dies trifft in Realität nie zu, die tatsächlichen Feldstärken-Werte liegen viel tiefer. 

Eine Analogie: Man stelle sich vor, die Lärmbelastung an einer Strasse würde danach bemessen, als würden Autos dicht an dicht in einem Stau stehen und die Motoren bis zum Drehzahl-Limit aufheulen lassen. Das ist theoretisch denkbar, kommt in der Realität aber nie vor. Dass diese hochgerechneten Ergebnisse gelegentlich leicht über dem vorsorglichen Anlagegrenzwert zu liegen kommen, liegt auf der Hand.

Und welchen Zweck erfüllt die Abnahmemessung genau?

Andreas Müller: Mit einer Abnahmemessung wird die umweltrechtliche Konformität einer Anlage überprüft, also ob die Antennen-Anlage aus umweltrechtlicher Sicht unter Maximalauslastung die Anlagegrenzwerte einhält. Ein hypothetisches Szenario einzig für die Voraussetzung zur Erfüllung der Vorgaben. 

Zur Analogie: Zur tatsächlichen Lärmbelastung bei normalem Verkehrsaufkommen lässt sich infolge der geschilderten Worst-Case-Messung keine Aussage treffen. Genau gleich ist das bei der NIS-Abnahmemessung. In der Realität ist der Grenzwert nicht überschritten.

Die Abnahmemessungen werden in den Vollzugsempfehlungen zur NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) des Bundesamtes für Umwelt erläutert und in Form technischer Messempfehlungen des METAS (Eidgenössisches Institut für Metrologie) präzisiert.

Die Schweiz verfügt auch im internationalen Vergleich über äusserst strenge Grenzwerte. Die NISV legt für Orte, an denen sich Menschen länger aufhalten, Grenzwerte fest, die um einen Faktor 10 strenger sind als jene, welche die Weltgesundheitsorganisation als Prävention empfiehlt.

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