Swisscom und die Cinetrade-Gruppe verhielten sich auch in den Jahren von 2006 bis 2013 im Vermarkten von Sportinhalten über Pay-TV rechtmässig. Die Übertragungsrechte für Sportinhalte werden wie in anderen Ländern periodisch in einem offenen Verfahren vergeben, an dem sich auch andere Interessenten, beispielsweise Kabelnetzunternehmen, beteiligen können. Die hohen Investitionen, die Swisscom und Cinetrade in den Jahren 2006 bis 2013 getätigt haben, um die zuvor in der Schweiz vernachlässigten Sportübertragungen als attraktive Inhalte für das Pay-TV anbieten zu können, rechtfertigten ein minimal erweitertes Sportangebot bei der Verbreitung über die Swisscom TV-Plattform. Nur dadurch konnten die Investitionen damals genügend geschützt werden.
Erst dank des Einstiegs von Swisscom ins TV-Geschäft im Jahr 2006 erhielten die Konsumenten in dem von Kabelnetzbetreibern monopolisierten Umfeld des Schweizer Fernsehmarktes überhaupt eine Alternative und entstand in der Folge intensiver Wettbewerb. Im Zuge dieses Wettbewerbes wurde von Swisscom und Cinetrade/Teleclub sukzessive ein umfassendes Angebot an Live-Übertragungen der Schweizer Fussball- und Eishockeyliga aufgebaut. Sportinteressierte profitieren heute dank dem Engagement von Swisscom und Cinetrade von einem viel breiteren Angebot an Live-Übertragungen sowohl im Free-TV wie auch Pay-TV, sowohl auf der Swisscom TV-Plattform als auch auf den Netzen der Kabelnetzbetreiber.
Swisscom wird die Auswirkungen des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids nun vertieft analysieren und prüft einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht. Die durch das Urteil bestätigte Busse wird das Betriebsergebnis (EBITDA) des zweiten Quartals im Umfang von CHF 71.8 Mio. belasten. Die Guidance für das Geschäftsjahr 2022 bleibt unverändert.