Das Schweizer Regelwerk unterscheidet den internationalen Immissionsgrenzwert (IGW) und den vorsorglichen Anlagegrenzwert (AGW). Überall dort, wo sich Menschen nur kurz aufhalten, gilt der IGW.
Als Schweizer Besonderheit kommt aber im Sinne einer zusätzlichen Vorsorge der strengere Anlagegrenzwert zum Zuge. Der AGW gilt dort, wo sich Menschen über einen längeren Zeitraum hinweg aufhalten, also beispielsweise in Büros, Spitälern, Wohnungen oder Schulen.
Natürlich enthält auch der internationale Grenzwert – ohne die Schweizer Verschärfungen – bereits genügend Vorsorge, um die Bevölkerung vor möglichen Wirkungen zu schützen. Ansonsten wäre ja nur die Schweizer Bevölkerung geschützt und der Rest der Welt nicht.
Doch der Schweizer Weg endet nicht bei dieser einen zusätzlichen Vorsorge. Verschärfend werden für die Baubewilligung zudem die erwarteten Feldstärken (Strahlung) mit technischen Vorgaben (sog. Worst-Case-Annahmen) hochgerechnet, welche wiederum mehrfach grosszügige Reserven enthalten. Das zeigt sich auch klar in den Messungen.
Der Bericht hält auf Seite 53 fest: "Die im ersten Jahr der Datenerhebungen gemessenen Feldstärken erreichten in öffentlich zugänglichen Bereichen maximal 15% des Immissionsgrenzwerts (IGW), in den allermeisten Fällen lagen sie im tiefen einstelligen Prozentbereich. In den bisher vermessenen Privatwohnungen (a.d.R. welche dem strengeren Anlagegrenzwert unterliegen) lag die maximale Ausschöpfung des Immissionsgrenzwerts unter 4%."