Bevor ab Sommer 2024 die Glasfaserkabel verlegt werden, sind jedoch noch Vorarbeiten nötig. Dazu gehört unter anderem das Einholen von Bewilligungen für Ausbauarbeiten auf privaten wie auch öffentlichen Grundstücken. Der Ausbau wird ebenfalls mit anderen Werken koordiniert, um Synergien bei zeitgleich geplanten Infrastrukturbauten wie etwa Strassensanierungen sicherzustellen.
Damit eine Liegenschaft mit Glasfaser erschlossen werden darf, ist zudem ein unterzeichneter Gebäudeerschliessungsvertrag mit der Eigentümerschaft notwendig. Dabei ist die Ersterschliessung während des regulären Ausbaus für die Eigentümerschaft in der Regel kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung zur Nutzung eines Produktes verbunden. Die betroffene Eigentümerschaft wird hierfür von Swisscom kontaktiert, um entsprechende Details zu besprechen.