Netz

Glasfaser: Weko verzögert raschen Netzausbau

Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst Swisscom mit CHF 18 Mio., weil sich Swisscom beim Glasfaserausbau unzulässig verhalten haben soll. Nach Ansicht der Weko darf Swisscom das Glasfasernetz nur noch in der sogenannten Punkt-zu-Punkt-Topologie (P2P) ausbauen. Der Entscheid der Weko hat zur Folge, dass der Ausbau insbesondere in ländlichen Gebieten deutlich höhere Kosten verursacht und verzögert wird.

Auf dem Bild sind zwei Hände zu sehen, die ein Glasfaserkabel halten.

Für Swisscom ist der Entscheid der Weko nicht nachvollziehbar. Swisscom ist überzeugt, mit der ab 2020 eingesetzten Punkt-zu-Multi-Punkt-Topologie (P2MP) zwischen Zentrale und dem Strassenschacht (Manhole) im Quartier den richtigen Topologie-Entscheid getroffen zu haben. Entgegen der Haltung der Weko hätten alle Mitbewerber auch bei der P2MP-Topologie bei Swisscom nichtdiskriminierend einen Datenstrom zu einem bestimmten Anschluss beziehen können und damit wie bisher ein komplettes und wettbewerbsfähiges Angebot inkl. Telefonie, Internet und TV anbieten können.

P2MP ermöglicht nach Ansicht von Swisscom den effizientesten und kostengünstigsten FTTH-Ausbau in der Schweiz. Darüber hinaus ist die P2MP-Topologie beim FTTH-Ausbau in den allermeisten europäischen Ländern vorherrschend, regulatorisch akzeptiert und kartellrechtskonform. Swisscom ist deshalb der Ansicht, sich wettbewerbsrechtlich korrekt verhalten zu haben.

Ausbau wird aufwendiger und erfordert mehr Tiefbauarbeiten

Swisscom wird, wie bereits im Oktober 2022 kommuniziert, neue Glasfaseranschlüsse wie bis anhin in der von der Weko erlaubten P2P-Topologie ausführen und bestehende P2MP-Anschlüsse in P2P umbauen, um der Blockade des Glasfaserausbaus entgegenzuwirken und um den von der Weko geforderten Layer-1-Zugang für Drittanbieter sicherzustellen. Der Ausbau im Rahmen der Netzstrategie von Swisscom ist auch mit der heutigen Verfügung der Weko weitgehend sichergestellt, obschon der Ausbau mit P2P aufwendiger ist, zu mehr Tiefbauarbeiten und insbesondere in ländlichen Gemeinden zu Verzögerungen führt. Mit P2P werden bis 2030 bis zu 10% weniger Haushalte erschlossen werden können, als es mit P2MP möglich gewesen wäre, und der Abschluss des FTTH-Ausbaus wird einige Jahre später erfolgen.

Der finanzielle Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 bleibt unverändert, da Swisscom die Verfügung der Weko in ihrer Planung berücksichtigt und entsprechend Rückstellungen gebildet hat. Swisscom behält sich vor, den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen.

Untersuchung läuft seit 2020

Die Weko untersucht seit Dezember 2020, inwiefern die P2MP-Topologie den Wettbewerb behindert. Dabei erliess sie gleichzeitig vorsorgliche Massnahmen, die dazu geführt haben, dass Swisscom mit wenigen Ausnahmen keine P2MP-Anschlüsse in Betrieb nehmen konnte und die Vermarktung einstellen musste. Dagegen klagte Swisscom bis vor Bundesgericht. Dieses bestätigte in seinem Urteil vom 29. November 2022 die von der Weko verhängten vorsorglichen Massnahmen.

Kontaktieren Sie uns

Media Relations

media@swisscom.com
Tel. +41 58 221 98 04

Aktuelle Meldungen zu Swisscom