Mobilfunk

Dritter Mobilfunk-Messbericht des Bundes: Die effektiv gemessene Belastung ist ausserordentlich tief

Angesichts der teils hitzig geführten Debatte um Mobilfunkstrahlung erstaunen die ausserordentlich tiefen Messwerte im dritten Messbericht des Bundes. Der Immissionsgrenzwert wird im Median zu weniger als 1% erreicht. Unter diesem Gesichtspunkt wäre eine klare und deutliche Kommunikation hilfreich, um verbliebene Ängste bei der Bevölkerung zu nehmen.

In einer systematischen Messreihe wurden Millionen Messdatenpunkte an unterschiedlichsten Orten erfasst. Egal wo gemessen wurde, der Medianwert lag immer unter 1% des zulässigen Immissionsgrenzwertes von 50 V/m (Volt pro Meter). Somit liegt die Hälfte aller Messungen unter einem Hundertstel des zulässigen Grenzwertes. Die höchsten Werte wurden mit 0.48 V/m am Flughafen erreicht, die Medianwerte an Schulen oder in Dorfzentren waren bei tiefen 0.08 resp. 0.09 V/m. Der höchst gemessene Wert betrug nur 6% des Immissionsgrenzwertes. Als Vergleich: Die Hälfte aller Autos auf einer Strasse würde weniger als 1 km/h fahren, obwohl 100 km/h erlaubt wären. Die andere Hälfte fährt zwar schneller, aber selbst das schnellste Auto erreicht nur 6 km/h.

Regelmässige Übertretungen in anderen Umweltimmissionen

Bei den verwandten Immissionsbereichen des Umweltrechts hingegen, Luft und Lärm, kämpfen Bund und Kantone seit Jahren mit Massnahmenplänen dafür, dass die Immissionsgrenzwerte überhaupt eingehalten werden. Bei den Luftschadstoffen Feinstaub und Ozon werden die Grenzwerte regelmässig überschritten. Beim Lärm ist der Immissionsgrenzwert so hoch angesetzt, dass in Kauf genommen wird, dass über 1 Million Menschen in der Schweiz schädlichem oder lästigem Lärm ausgesetzt sind.

Diagramm: Vergleich nichtionisierende Strahlung (NIS), Lärm und Luft

Quellen: BAFU & Projektkonsortium SwissNIS, Expositionsmessungen nichtionisierende Strahlung, Jahresbericht 2023; Martin Röösli, Was wissen wir über mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen, Lärm und NIS? FSM Science Brunch 06.11.2024

Viele Reserven zusätzlich zum Anlagegrenzwert (AGW)

Die sehr tiefe Belastung in der Schweiz lässt sich auf den Swiss Finish zurückführen. Vorsorglich gilt an «Orten mit empfindlicher Nutzung» (OMEN), wie Wohnungen, Büros oder Schulen ein zehnmal strengerer Grenzwert (AGW) von 5 V/m. Die nun gemessenen Werte zeigen auf, dass selbst der Anlagegrenzwert bei weitem nicht ausgeschöpft wird, liegt doch der an Schulen gemessene Spitzenwert gerade mal bei 0.43 V/m. Zum Vergleich: Nach wissenschaftlichem Stand könnte die nichtionisierende Strahlung erst etwa ab 350 V/m schädlich werden. Zwischen den gemessenen Belastungswerten und einer möglichen Wirkung klafft also ein Faktor von 700.

Daran lässt sich erkennen, dass es in den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) zusätzlich zum Anlagegrenzwert viele Reserven gibt. Diese beschränken die Leistungsfähigkeit der Antennenanlagen zusätzlich. Dies führt in der Folge dazu, dass viel mehr Antennenstandorte erforderlich werden – welche vielerorts wiederum auf Ablehnung stossen.

Die Ergebnisse sind eindeutig, die Kommunikation nicht

Dass es rund um Mobilfunk viele diffuse Ängste gibt, ist bekannt. Die Resultate der Messberichte sprechen eine klare Sprache: Die gemessenen Werte sind weit unterhalb der vorsorglichen Grenzwerte. Dies im Gegensatz zu anderen Umwelteinflüssen wie Luft und Lärm, deren Grenzwerte regelmässig überschritten werden und deren potenziell gesundheitsschädliche Folgen massgeblich erwiesen sind. 

Der Bevölkerung wäre gedient, wenn solche deutliche Ergebnisse auch klar verständlich und konkret vermittelt würden – wie dies übrigens die im September 2023 vom Parlament an den Bundesrat überwiesene Motion "Rahmenbedingungen Mobilfunk" auch fordert. Vorbildliche Beispiele sind hierfür das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) oder die australische Strahlenschutzbehörde Arpansa.

Vergleich zu 2021: «Leichte Zunahme der Belastung» ist kaum auf 5G zurückzuführen.

Im dritten Bericht wurden die Messungen von 2023 mit denjenigen von 2021 verglichen. Dabei wurde festgestellt, dass "an Orten mit starker Mobilfunknutzung die Exposition leicht zugenommen hat". Konkret werden Flughäfen und sowie öffentliche Verkehrsmittel genannt.  Der Bericht führt die leichte Zunahme auf die 5G-Nutzung zurück. Die Schlussfolgerung im Bericht lässt jedoch die Pandemie ausser Acht: Wurden beispielsweise am Flughafen Zürich 2021 lediglich 10.2 Mio. Passagiere gezählt, waren es 2023 bereits wieder 28.9 Mio., also fast dreimal mehr. Eine «leichte» Zunahme bei einer beinahe Verdreifachung der Nutzer spricht klar für 5G als effizientere Technologie.

Zweistufige Emissionsbegrenzung in der Schweiz gemäss Art. 11-14 des Umweltschutzgesetzes.

Für den Mobilfunk gilt:

1. Stufe: Vorsorgliche Emissionsbegrenzung an Orten, wo sich Menschen regelmässig während längerer Zeit aufhalten können, mittels eines Anlagegrenzwertes (AGW) von 5 V/m (Volt pro Meter)

2. Stufe: Verschärfte Emissionsbegrenzung überall, wo sich Menschen aufhalten können, mittels eines Immissionsgrenzwertes (IGW) von 50 V/m (Volt pro Meter) 

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