Die sehr tiefe Belastung in der Schweiz lässt sich auf den Swiss Finish zurückführen. Vorsorglich gilt an «Orten mit empfindlicher Nutzung» (OMEN), wie Wohnungen, Büros oder Schulen ein zehnmal strengerer Grenzwert (AGW) von 5 V/m. Die nun gemessenen Werte zeigen auf, dass selbst der Anlagegrenzwert bei weitem nicht ausgeschöpft wird, liegt doch der an Schulen gemessene Spitzenwert gerade mal bei 0.43 V/m. Zum Vergleich: Nach wissenschaftlichem Stand könnte die nichtionisierende Strahlung erst etwa ab 350 V/m schädlich werden. Zwischen den gemessenen Belastungswerten und einer möglichen Wirkung klafft also ein Faktor von 700.
Daran lässt sich erkennen, dass es in den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) zusätzlich zum Anlagegrenzwert viele Reserven gibt. Diese beschränken die Leistungsfähigkeit der Antennenanlagen zusätzlich. Dies führt in der Folge dazu, dass viel mehr Antennenstandorte erforderlich werden – welche vielerorts wiederum auf Ablehnung stossen.