Finanziert mit Kryptowährungen: So funktioniert das ICO
Die geplante Filmrechteplattform von Welt der Wunder TV wird ihren Sitz in der Schweiz haben. Das Geld für den Aufbau beschafft sich Welt der Wunder TV aber nicht bei einer Bank oder an der Börse, sondern ein sogenanntes «Initial Coin Offering» (ICO). Diese Art der Finanzierung ist eine Mischung zwischen Crowdfunding und der Ausgabe von Aktien. Für sein Investment erhält der Investor auch keine Aktien, also Firmenanteile, sondern sogenannten "Token". Investoren kaufen die Tokens mit Währungen wie Franken oder Euro, oder auch mit Kryptowährungen, etwa mit Bitcoins oder Ether. Im Fall der Filmrechteplattform heisst der Token "Micro Licensing Coin"(MILC) und ist gleichzeitig das exklusive Bezahlmittel auf der Plattform (siehe oben). Diese berechtigen zum Kauf von auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen. Mit anderen Worten: Will dereinst ein Sender auf der Plattform Filmrechte kaufen, wird er den Besitzer der Rechte mit MILC entschädigen. Mit diesem Token kauft dieser nun selbst Rechte ein – oder verkauft oder tauscht sie in Fiat-Währung, wenn er sie nicht mehr benötigt. Der Vorverkauf von MILC startet Anfang Dezember 2017, offizieller Verkaufsstart ist im Januar 2018.
Sowohl das ICO, wie auch die Entwicklung der Blockchain-basierten Plattform selbst, wird von der Swisscom Blockchain AG unterstützt. Das Tochterunternehmen von Swisscom, das im September 2017 gegründet wurde, begleitet und berät Welt der Wunder beim gesamten ICO-Prozess – von der Prüfung der Geschäftsidee bis zur technischen Abwicklung des Coin-Verkaufs. ICOs sind zwar ein junges Phänomen, aber schon sehr erfolgreich. Bei weltweit über 200 ICO's alleine in den letzten 12 Monaten wurden Investitionen im Gegenwert von 3,3 Milliarden Dollar getätigt. Als grösster bisheriger ICO gilt «Filecoin»: Das US Start-up Protocol Labs sammelte für diesen dezentralen Cloud-Dienst über eine Viertelmilliarde Dollar. Swisscom sieht ICOs als eine alternative Finanzierungsform, die einen raschen und globalen Aufbau einer Interessentenbasis und digitaler Ökosysteme ermöglichen. Ein Marktzugang, der gerade Startups und KMUs, grosse Chancen eröffnet. Vorausgesetzt, die bestehende Rechtsordnung und Regulation wird eingehalten und das angebotene Projekt und die Initianten sind vertrauenswürdig. Deshalb lässt Swisscom potentielle ICO-Kunden von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen. In den späteren Phasen des ICO werden spezialisierte Anwaltskanzleien beigezogen, die im Auftrag der Swisscom Blockchain AG und des Mandanten die Rechtssicherheit des ICO sicherstellt.