Leiterin Schlichtungsstelle Netzneutralität

Netzneutralität - für die Schweiz kein Problem?

Es gebe in der Schweiz keine Anzeichen, dass die Netzneutralität verletzt werde, sagte Bundesrätin Doris Leuthard im September 2017. Dies zeigt auch der aktuelle Jahresbericht 2017 der Schlichtungsstelle Netzneutralität: Sie wurde 2017 nur ein einziges Mal angerufen. Wir haben bei Rena Zulauf, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle Netzneutralität, nachgefragt.

Esther Hüsler & Regula Brand Riquelme, 1. Februar 2018

Frau Zulauf, das Stichwort Netzneutralität taucht in der Öffentlichkeit immer wieder auf und sorgt für Diskussionen. Worum geht es eigentlich?

Netzneutralität bezeichnet das Prinzip, wonach alle Daten beim Transport durch das Internet grundsätzlich gleichbehandelt werden. Unser Film verdeutlicht das einfacher als tausend Worte.

Und wie handhaben wir in der Schweiz den neutralen Umgang mit den Netzen?

Die schweizerischen Netzbetreiber und die Branchenverbände verpflichten sich in den Verhaltensrichtlinien Netzneutralität zu einem offenen Internet und stehen dafür ein, dass Internetnutzerinnen und -nutzer in der Schweiz im Umfang ihres Kundevertrages Inhalte ihrer Wahl senden und empfangen, Dienste und Anwendungen ihrer Wahl nutzen sowie geeignete Hardware und Software ihrer Wahl einsetzen können. Die Netzbetreiber haben auch ein Transparenzversprechen abgegeben: Internetznutzer können sich bei ihrem Internetzugangsanbieter darüber informieren, mit welchen "managed services" und in welchem Umfang sie die an ihrem Internetanschluss verfügbare Kapazität (Brandbreite) teilen, ob und welche Arten von Verkehrsmanagement-Massnahmen angewendet werden oder ob Netzstörungen bestehen.
Im Zusammenhang mit der Revision des Fernmeldegesetzes kam die politische Diskussion um die Netzneutralität wieder auf. Der Bundesrat rät von einer weitergehenden Regelung ab: Es gebe in der Schweiz keine Anzeichen, dass die Netzneutralität verletzt werde, sagte dazu Bundesrätin Doris Leuthard im September 2017. Die Netzbetreiber sollen aber, so die Bundesrätin, ihre Kunden sowie die Behörde darüber informieren müssen, wenn sie Daten unterschiedlich behandeln. Die Diskussionen um die Netzneutralität werden aber auch beeinflusst vom Verhalten der EU und den USA. Während die EU einer Regulierung tendenziell eher zugeneigt ist, will die US-amerikanische Kommunikationsbehörde FCC die Netzbetreiber von "zu viel Regulierung" befreien.

Im Dezember kommt es in den USA zu Protesten, als die Federal Communications Commission (FCC) die Regulierung der Netzneutralität abschafft. Bild: Keystone

Was heisst unterschiedlich behandeln denn konkret? Wann sind Verkehrsmanagement-Massnahmen zulässig?

Gewisse Dienste sind für ein gutes Funktionieren auf ein Netzmanagement angewiesen. Es gibt z.B. zeitsensible Daten wie Notrufe, Internet-Telefonie (VoIP), Videotelefonie oder Internet TV (IP TV), welche nur dann gut funktionieren, wenn die Daten rasch übertragen werden. Im Fall von (drohenden) Netzüberlastungen können die Netzbetreiber deshalb Massnahmen ergreifen, um zeitsensible Anwendungen zu priorisieren. Das alles wird in den Verhaltensrichtlinien Netzneutralität in Ziffer 2 genau umschrieben.

Zeigen die wenigen Anfragen, dass die Kunden keine Probleme haben resp. sehen Sie Anzeichen, dass sich das ändern könnte?

Die Schlichtungsstelle wurde im Jahr 2017 tatsächlich nur einmal angerufen. Wer sich an die Schlichtungsstelle richtet, muss sich vorab mit seinem Anliegen an den Netzbetreiber wenden und versuchen, sich direkt mit ihm zu einigen. Das könnte eine Erklärung sein, weshalb die Schlichtungsstelle nicht stark beansprucht wird. Eine andere Erklärung könnte darin liegen, dass viele Internetnutzerinnen und -nutzer das Thema Netzneutralität nicht unmittelbar wahrnehmen. Die Diskussionen um das Thema sind zurzeit vor allem noch politischer und wissenschaftlicher Natur. 

«Die Schlichtungsstelle wurde im Jahr 2017 tatsächlich nur einmal angerufen.»

Der eingereichte Fall betraf übrigens eine Streaming-Website mit der Domain-Endung .to, die nicht erreichbar war - mutmasslich deshalb nicht erreichbar, weil die Streaming-Website ausländisches Urheberrecht verletzt. Die Schlichtungsstelle Netzneutralität kam anlässlich ihrer Beratung zum Schluss, dass der Netzbetreiber keine Sperren eingerichtet hat. Die Website wurde von einem ausländischen ISP gesperrt, aufgrund von "abuse issues" (Missbrauch). Konkreter wurde der ausländische ISP in der Korrespondenz mit dem betreffenden Netzbetreiber bedauerlicherweise nicht.

Sind Auswirkungen auf die Schweiz zu erwarten, wenn die USA wie angekündigt die Netzneutralität aufweichen?

Bislang hat sich die Schweiz in Sachen Netzneutralität kaum von der Situation im Ausland beeinflussen lassen - weder von den USA noch von der EU. Dies zeigt sich auch in der derzeitigen Haltung des Bundesrates.

Zur Situation in den USA: Die Kommunikationsbehörde FCC will US-Netzanbieter wie AT&T, Comcast oder Verizon erlauben, von Website-Betreibern wie Netflix ein Entgelt für eine qualitativ hochwertige und schnelle Datenübertragung zu verlangen, oder gewisse Inhalte und Websites zu verlangsamen. Dies in der Hoffnung, dass die Anbieter in den teuren Ausbau der Netzinfrastruktur zu investieren. Ob ähnliche Massnahmen in der Schweiz denkbar sind, wird sich zeigen.

Die Schlichtungsstelle Netzneutralität

Die Schlichtungsstelle Netzneutralität vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Netzbetreibern. Konsumentinnen und Konsumenten sollen die Möglichkeit haben, Verletzungen der Verhaltensrichtlinien Netzneutralität, zu deren Einhaltung sich die Netzbetreiber verpflichtet haben, zu melden. Die Anlaufstelle wurde auf Initiative von Suissedigital Verband für Kommunikationsnetze, Salt Mobile AG, Sunrise Communications AG, Swisscom AG und UPC Schweiz GmbH lanciert und wird vom Verein Schlichtungsstelle Netzneutralität betrieben. Die Schlichtungsstelle hat ihre Tätigkeit am 1. September 2015 aufgenommen. Neben Rena Zulauf sind die weiteren Schlichtungspersonen Frank Boller, Berater des ICT Marktes und Vizepräsident von SwissICT, sowie Petra Rohner, Beirätin des Konsumentenforums kf.

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Zur Person

Dr. Rena Zulauf ist Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle Netzneutralität. Die Rechtsanwältin ist Partnerin bei Zulauf Partner und daneben Lehrbeauftragte für Medien- und Kommunikationsrecht an verschiedenen Hochschulen.