Mit dem Sicherheitskonzept Elektro möchten wir gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben Personen- und Sachschäden bei Arbeiten an Elektro Anlagen bei Swisscom AG vermeiden. Alle im Sicherheitskonzept geregelten Vorgaben basieren auf der Starkstromverordnung, der Verordnung über die Unfallversicherung sowie den Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationsstelle für Arbeitssicherheit.
Alle Dokumente des Sicherheitskonzepts Elektro finden sich hier. Auf dieser Webseite werden stets nur die aktuellsten und gültigen Dokumente eingefügt.
Das Hauptdokument mit den Teilen: Nationale Bestimmungen, Anhänge, Berechtigung / Aufgaben / Qualifikation Verantwortung und Regeln.
SiKo Elektro Factsheet 001 Projekte
Siko Elektro Factsheet 002 Arbeitsantrag
Sicherheitsdossier Elektro
Sicherheitsdossier Elektro Fernmeldeanlage
Siko Elektro Schulungsunterlagen
Schulungsunterlagen FM Anlagen
Guideline Nachweis der Sicherheit von Elektroanlagen
«Das Sicherheitskonzept Elektro hilft, Elektrizität sicher anzuwenden.»
Michael Knabe, SiBe Electro
Der Zutritt zu den elektrischen Betriebsräumen sowie Batterieräumen ist nur Elektrofachkräften und unterwiesenen Personen gestattet. Benötigst du Zutritt zu einem elektrischen Betriebsraum oder einem Batterieraum von Swisscom, wende dich bitte an deinen Vorgesetzten. Falls dieser nicht weiterhelfen kann, hast du folgende Kontakt Möglichkeiten: 1.Auftraggeber 2.Objektverantwortlicher.
Nachfolgend die Schulungsfilme welche an der Refresher-Schulung 2018/2019 aufgenommen wurden. Diese sind nach Themen geordnet. Wenn du dir rasch eine Übersicht machen willst, nützt du die Übersicht zu Beginn der Filme. Du kannst anschliessend gezielt auf die Themen springen, welche dich interessieren.
Modul 1: Einleitung
Erfahre wieso Swisscom ein Sicherheitskonzept hat, was der Nutzen für den Prozess ist und wo du die Vorgabe- und Nachweis-Dokumente findest.
Modul 2: Grundlagen
In diesem Modul erfährst Du wie das Rollenmodel aufgebaut ist und was die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der jeweiligen Rollen sind. Zudem erklären wir sämtliche Rollen welche im Prozess vorkommen.
Modul 3: Auftragsprozess
Du möchtest wissen, wie der Auftragsablauf aussieht. Dann bist du in diesem Modul genau richtig. Wir erklären dir den Auftragsablauf mit dem Meldewesen. Zudem zeigen wir auf wie die Gefährdungsbeurteilung abläuft und wie du sicherstellst, dass sämtliche notwendigen Dokumente vollständig und korrekt erstellt werden.
Zur Veranschaulichung haben wir dir mehrere Fallbeispiele. Hättest du die richtigen Antworten gekannt?
Modul 4: Zutritt
Sämtliche Räume mit einer erhöhten Gefährdung im Elektrobereich, sind bei Swisscom mit den entsprechenden Hinweisschildern versehen. Lerne diese Hinweise, sowie die Regeln dazu. Zur Veranschaulichung haben wir dir noch ein paar Fallbeispiele vorbereitet.
Modul 5: Verhalten im Ereignisfall
Wenn trotz aller Vorsicht doch mal ein Unfall geschieht, dann musst du wissen wie du schnell und richtig handelst. Wir erklären dir die wichtigsten Punkte. Bist du fit in der Ersten Hilfe? Wenn nicht, besuche doch einen Wiederholungskurs und bringe dich auf den neusten Stand.
Die folgenden Schulungsfilme wurden am 21. September 2017 aufgenommen und zeigen den Stand bezüglich Fernmelde- und Batterieanlagen aus dem Sicherheitskonzept Elektro in der Version 2.0.0. Es gelten zu jedem Zeitpunkt die Vorgaben aus dem Hauptdokument SiKo-Elektro. Bei Unklarheiten steht das Hauptdokument über den Aussagen in den Schulungsfilmen.
Modul 1: Einleitung
Modul 2: Auftragsprozess
Modul 3: Arbeitssicherheit - Vorbeugende Massnahmen
Modul 4: Arbeitssicherheit - Zutritt
Modul 5: Arbeitssicherheit - Verhalten im Ereignisfall
Modul 6: Dokumentation
Modul 7: Berechtigung - Verantwortung und Anforderung
Folgende Darstellung erläutert den Geltungsbereich einfach und anschaulich:
Für alle Mitarbeiter gilt das der erste Ansprechpartner immer der Vorgesetzte sein soll.
Bei Swisscom steht anschliessend der Elektro-Agent der Organisation und schlussendlich der Sicherheitsbeauftragte Swisscom AG zur Verfügung.
Auf Seite des FM-Provider können die fachkundigen Leiter der Region angefragt werden, als oberste Instanz im Bereich der Elektrosicherheit steht der Sicherheitsbeauftragte Elektro zur Verfügung.
Electro.installation@swisscom.com ist für den Versand von Sicherheitsdossier (Sina, Arbeitsanträge, usw.).
Electro.safety@swisscom.com ist für alle Fragen rund um die Elektrosicherheit bei Swisscom.
SBC-Safety.Elektro@swisscom.com ist für alle Belange der Elektrosicherheit bei Swisscom Broadcast.
Alle Vorgaben im Sicherheitskonzept Elektro sind normativ begründet. Es ist aber durchaus möglich, dass heute nicht alle normativen Vorgaben angewendet werden, daher kann die Umsetzung fälschlicherweise als Mehraufwand gewertet werden. Wir müssen aber die gesetzlichen Anforderungen einhalten und umsetzen – genau dabei hilft das Sicherheitskonzept Elektro und entschlackt die Prozesse massiv. Schlussendlich wird jeder Nutzer des Sicherheitskonzeptes Elektro feststellen, dass durch die konsequente Anwendung des SiKo massiv Aufwand gespart werden kann. Als kleines Beispiel kann angefügt werden, dass die Einreichung eines Arbeitsantrags (Information des Anlagenbetreibers und Gefährdungsbeurteilung nach EN50110) seit 2013 gesetzlich gefordert und damit obligatorisch ist.
Um der gesetzlichen Verpflichtung gemäss Art. 20, Elektrizitätsgesetz und Art. 12, Starkstromverordnung, nachzukommen. Zudem haben wir festgestellt, dass wir mit einem Sicherheitskonzept die Prozesse einheitlich und einfach gestalten können. Damit sparen wir wertvolle Ressourcen ein.
Der Auftraggeber beziehungsweise Projektleiter, welcher einen Auftrag an ein Elektrounternehmen vergibt, stellt sicher das die Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept Elektro bekannt sind. Der Elektrounternehmer ist die fachliche Instanz für die Installationen, in dieser Funktion hat er die Pflicht seine Angestellten zu unterweisen.
Der Auftraggeber ist für die Unterweisung folgender Räumlichkeiten verantwortlich:
Die Unterweisung muss von einer autorisierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Jedem einzelnen Mitarbeiter wird die Unterweisung schriftlich bestätigt. Diese ist zwei Jahre gültig.
Ja, die Türen zu folgenden Räumen, müssen gemäss Kapitel 2.3, des Sicherheitskonzepts Elektro, beschriftet sein:
Diese können per Email bestellt werden: electro.safety@swisscom.com
Die Schweiz hat im Vergleich zu den umliegenden Länder 3 Amtssprachen. Diese sind regional aufgeteilt. Für die Arbeiten im elektrischen Umfeld ist es unerlässlich das pro Arbeitsstelle mindestens eine Person über die notwendige Sprachqualifikation (Niveau B2 gemäss dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) verfügen. Ansonsten können diese keine Arbeitsaufträge, Warnhinweise, technischen Dokumente, usw. lesen und verstehen. Swisscom stellt alle notwendigen Dokumente in den drei Amtssprachen zur Verfügung. Weitere Personen welche an der Arbeitsstelle beschäftigt sind und nicht über das Sprachniveau B2 einer Schweizer Amtssprache verfügen, sind vom Auftragnehmer, auf deren Sprache zu unterweisen.
Die von Swisscom erstellten einheitlichen Dokumente sollen den beteiligten Firmen / Personen den Arbeitsaufwand erleichtern. Zusätzlich ist es für die Prozessbeteiligten von Swisscom und des FM Providers einfacher die Dokumente zu prüfen.
Jede Elektroinstallationsfirma ist für ihre Installation verantwortlich, stellt einen Arbeitsantrag aus für diesen Teil einen Sicherheitsnachweis.
Sämtliche Sicherheitsdossier sind an electro.installation@swisscom.com zu senden.
Aus Datenschutzgründen können wir keine detaillierten Listen mit Namen der Verantwortlichen publizieren. Für jedes Projekt und jedes Objekt existieren dazugehörige Organigramme. Diese kann man über die zuständigen Personen anfragen.
Der Auftragnehmer.
Nein, bei einfachen Arbeiten nicht. Definition "einfache Arbeiten" Sind Arbeiten im spannungsfreien Zustand und Arbeiten unter Spannung 1 an Niederspannungs- Endstromkreisen bis 32 Ampere sowie Kleinspannungs-Endstromkreisen bis 63 Ampere. Für einfache Arbeiten ist die mündliche Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen erforderlich.
In seltenen Fällen kann es dazu kommen das die gemeldeten Mitarbeiter vor der Arbeitsausführunggewechselt werden. In diesem Fall muss der Arbeitsantrag entsprechend angepasst und erneutfreigegeben werden.
Wenn Mitarbeiter arbeiten, ohne dass diese korrekt angemeldet sind, werden diese zurück gewiesen.
In Anlage gemäss 2.1.1.1 an den Anlagenverantwortlichen, in allen übrigen Anlage gemäss 2.1.1.2 bis 2.1.1.5 an den delegierten Anlagenbetreiber Objekt / Objektgruppen.
Ein Bauprojekt gilt als in sich geschlossene Organisation. Es wird vorausgesetzt, dass als minimaler Standard das Sicherheitskonzept Elektro von Swisscom angewendet wird. Für jedes Projekt müssen die Verantwortlichen (Betriebsinhaber, Anlagenbetreiber sowie Anlagenverantwortliche) innerhalb des Projekts klar geregelt und definiert werden. Bei Projekten mit mehreren Betriebsinhabern ist zusätzlich die Koordination unter den Betriebsinhaber zu Regeln. Nach Übergabe des Werks an Swisscom übernimmt die Betriebsinhaberverantwortung Swisscom und deren beauftragte Anlagenbetreiber.
Bei einem Piketteinsatz an elektrischen Anlagen übernimmt der Pikettmitarbeitende die Funktion des Anlagenverantwortlichen (Voraussetzung; Elektrofachkraft und Kenntnis von der Anlage an welcher Manipulationen notwendig sind). Wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, muss wie in der Vergangenheit eine Elektrofachkraft mit den entsprechenden Kenntnissen aufgeboten werden.
Bei den hochverfügbaren Anlagen handelt es sich ausnahmslos um sehr wichtige Anlagen von Swisscom. Diese Anlagen wurden speziell designt um die hohen Anforderungen der Kunden zugenügen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass auch ein unabhängiges Kontrollorgan bestens ausgebildete Mitarbeiter beauftragt. Um objektive Entscheidungskriterien zu haben, wird daher die Fachkundigkeit und mindestens 3 Jahre Praxis in hochverfügbaren Anlagen gefordert.
Der Betrieb benötigt eine Installationsbewilligung und die Mitarbeiter müssen über die notwendige Qualifikation verfügen. Beachten Sie unter anderem, dass bei Arbeiten an hochverfügbaren Anlagen nur Elektrofachkräfte mit entsprechender Erfahrung eingesetzt werden. Kontrollieren Sie vor der Arbeitsausführung die Qualifikation der Mitarbeitenden. Weisen sie den Unternehmer auf die Vorgabedokumente unter swisscom.ch/electro hin. Teilen Sie dem Unternehmer die nötigen Informationen mit, um den Arbeitsantrag auszufüllen.
Hinweis: Alle Installations- und Kontrollbewilligungen können öffentlich eingesehen werden unter:
https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb
Das unabhängige Kontrollorgan muss primär unabhängig sein und eine Bewilligung des ESTI aufweisen (zu kontrollieren unter https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb). Der Kontrolleur muss über die entsprechende Qualifikation verfügen.
Bei einer Beauftragung ist es wichtig, dass das unabhängige Kontrollorgan durch den Auftraggeber /Projektleiter ausgesucht und beauftragt wird. Es ist zu verhindern dass das unabhängige Kontrollorgan durch den Fachplaner oder den Elektroinstallateur bestimmt wird. Idealerweise wird das gleiche Unternehmen wie in den Personalzuordnungsliste der Objekte oder Objektgruppen aufgeführten Vertragspartner aufgeboten.
Kontaktiere bitte umgehend unsere Alarmstelle unter 0800 88 00 88. Von dort aus werden alle weiteren Schritte koordiniert. Die Meldung ans ESTI wird durch den SiBe Elektro gemacht. Bitte ändere auf der Unfallstelle möglichst wenig ab.
Allgemeine Fragen zur Elektrosicherheit bei Swisscom richten Sie bitte an:
electro.safety@swisscom.com
Michael Knabe
Physical Security & Safety | SiBe Electro