In diesem gut verständlichen Video wird der Auftragsablauf für Tätigkeiten an elektrischen Anlagen im Detail erläutert.
Mit dem Sicherheitskonzept Elektro möchten wir gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben Personen- und Sachschäden bei Arbeiten an Elektro Anlagen bei Swisscom AG vermeiden. Alle im Sicherheitskonzept geregelten Vorgaben basieren auf der Starkstromverordnung, der Verordnung über die Unfallversicherung sowie den Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationsstelle für Arbeitssicherheit.
Alle Dokumente des Sicherheitskonzepts Elektro finden sich hier. Auf dieser Webseite werden stets nur die aktuellsten und gültigen Dokumente eingefügt.
Sicherheitskonzept Elektro Hauptdokument National
Das Hauptdokument mit den Teilen: Nationale Bestimmungen, Anhänge, Berechtigung / Aufgaben / Qualifikation Verantwortung und Regeln.
SiKo Elektro Factsheet 001 Projekte | Dossier Download(öffnet ein neues Fenster) |
Siko Elektro Factsheet 002 Arbeitsantrag | Dossier Download(öffnet ein neues Fenster) |
Siko Elektro Factsheet 003 Sicherheitsnachweis |
Dossier Download(öffnet ein neues Fenster) |
Siko Elektro Factsheet 004 Ladeinfrastruktur | Dossier Download(öffnet ein neues Fenster) |
Sicherheitsdossier Elektro | Dossier Download(öffnet ein neues Fenster) |
Sicherheitsdossier Elektro Fernmeldeanlage | Dossier Download(öffnet ein neues Fenster) |
Guideline Nachweis der Sicherheit von Elektroanlagen | Dossier Download |
«Das Sicherheitskonzept Elektro hilft, Elektrizität sicher anzuwenden.»
Michael Knabe, SiBe Electro
Der Zutritt zu den elektrischen Betriebsräumen sowie Batterieräumen ist nur Elektrofachkräften und unterwiesenen Personen gestattet. Benötigst du Zutritt zu einem elektrischen Betriebsraum oder einem Batterieraum von Swisscom, wende dich bitte an deinen Vorgesetzten. Falls dieser nicht weiterhelfen kann, hast du folgende Kontakt Möglichkeiten: 1.Auftraggeber 2.Objektverantwortlicher.
Folgende Darstellung erläutert den Geltungsbereich einfach und anschaulich:
Für alle Mitarbeiter gilt das der erste Ansprechpartner immer der Vorgesetzte sein soll. Bei Swisscom steht anschliessend der Elektro-Agent der Organisation und schlussendlich der Sicherheitsbeauftragte Swisscom AG zur Verfügung.
Auf Seite des FM-Provider können die fachkundigen Leiter der Region angefragt werden, als oberste Instanz im Bereich der Elektrosicherheit steht der Sicherheitsbeauftragte Elektro zur Verfügung.
Electro.installation@swisscom.com(öffnet ein neues Fenster) ist für den Versand von Sicherheitsdossier (Sina, Arbeitsanträge, usw.).
Electro.safety@swisscom.com(öffnet ein neues Fenster) ist für alle Fragen rund um die Elektrosicherheit bei Swisscom.
SBC-Safety.Elektro@swisscom.com(öffnet ein neues Fenster) ist für alle Belange der Elektrosicherheit bei Swisscom Broadcast.
Um der gesetzlichen Verpflichtung gemäss Art. 20, Elektrizitätsgesetz und Art. 12, Starkstromverordnung, nachzukommen. Zudem haben wir festgestellt, dass wir mit einem Sicherheitskonzept die Prozesse einheitlich und einfach gestalten können. Damit sparen wir wertvolle Ressourcen ein.
Der Auftraggeber beziehungsweise Projektleiter, welcher einen Auftrag an ein Elektrounternehmen vergibt, stellt sicher das die Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept Elektro bekannt sind. Der Elektrounternehmer ist die fachliche Instanz für die Installationen, in dieser Funktion hat er die Pflicht seine Angestellten zu unterweisen.
Der Auftraggeber ist für die Unterweisung folgender Räumlichkeiten verantwortlich:
Die Unterweisung muss von einer autorisierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Jedem einzelnen Mitarbeiter wird die Unterweisung schriftlich bestätigt. Diese ist zwei Jahre gültig.
Ja, die Türen zu folgenden Räumen, müssen gemäss Kapitel 2.3, des Sicherheitskonzepts Elektro, beschriftet sein:
Diese können per Email bestellt werden: electro.safety@swisscom.com(öffnet ein neues Fenster)
Die Schweiz hat im Vergleich zu den umliegenden Länder 3 Amtssprachen. Diese sind regional aufgeteilt. Für die Arbeiten im elektrischen Umfeld ist es unerlässlich das pro Arbeitsstelle mindestens eine Person über die notwendige Sprachqualifikation (Niveau B2 gemäss dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) verfügen. Ansonsten können diese keine Arbeitsaufträge, Warnhinweise, technischen Dokumente, usw. lesen und verstehen. Swisscom stellt alle notwendigen Dokumente in den drei Amtssprachen zur Verfügung. Weitere Personen welche an der Arbeitsstelle beschäftigt sind und nicht über das Sprachniveau B2 einer Schweizer Amtssprache verfügen, sind vom Auftragnehmer, auf deren Sprache zu unterweisen.
Die von Swisscom erstellten einheitlichen Dokumente sollen den beteiligten Firmen / Personen den Arbeitsaufwand erleichtern. Zusätzlich ist es für die Prozessbeteiligten von Swisscom und des FM Providers einfacher die Dokumente zu prüfen.
Jede Elektroinstallationsfirma ist für ihre Installation verantwortlich, stellt einen Arbeitsantrag aus für diesen Teil einen Sicherheitsnachweis.
Sämtliche Sicherheitsdossier sind an electro.installation@swisscom.com(öffnet ein neues Fenster) zu senden.
Aus Datenschutzgründen können wir keine detaillierten Listen mit Namen der Verantwortlichen publizieren. Für jedes Projekt und jedes Objekt existieren dazugehörige Organigramme. Diese kann man über die zuständigen Personen anfragen.
Der Auftragnehmer.
Nein, bei einfachen Arbeiten nicht. Definition "einfache Arbeiten" Sind Arbeiten im spannungsfreien Zustand und Arbeiten unter Spannung 1 an Niederspannungs- Endstromkreisen bis 32 Ampere sowie Kleinspannungs-Endstromkreisen bis 63 Ampere. Für einfache Arbeiten ist die mündliche Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen erforderlich.
In seltenen Fällen kann es dazu kommen das die gemeldeten Mitarbeiter vor der Arbeitsausführunggewechselt werden. In diesem Fall muss der Arbeitsantrag entsprechend angepasst und erneutfreigegeben werden.
Wenn Mitarbeiter arbeiten, ohne dass diese korrekt angemeldet sind, werden diese zurück gewiesen.
In Anlage gemäss 2.1.1.1 an den Anlagenverantwortlichen, in allen übrigen Anlage gemäss 2.1.1.2 bis 2.1.1.5 an den delegierten Anlagenbetreiber Objekt / Objektgruppen.
Ein Bauprojekt gilt als in sich geschlossene Organisation. Es wird vorausgesetzt, dass als minimaler Standard das Sicherheitskonzept Elektro von Swisscom angewendet wird. Für jedes Projekt müssen die Verantwortlichen (Betriebsinhaber, Anlagenbetreiber sowie Anlagenverantwortliche) innerhalb des Projekts klar geregelt und definiert werden. Bei Projekten mit mehreren Betriebsinhabern ist zusätzlich die Koordination unter den Betriebsinhaber zu Regeln. Nach Übergabe des Werks an Swisscom übernimmt die Betriebsinhaberverantwortung Swisscom und deren beauftragte Anlagenbetreiber.
Bei einem Piketteinsatz an elektrischen Anlagen übernimmt der Pikettmitarbeitende die Funktion des Anlagenverantwortlichen (Voraussetzung; Elektrofachkraft und Kenntnis von der Anlage an welcher Manipulationen notwendig sind). Wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, muss wie in der Vergangenheit eine Elektrofachkraft mit den entsprechenden Kenntnissen aufgeboten werden.
Bei den hochverfügbaren Anlagen handelt es sich ausnahmslos um sehr wichtige Anlagen von Swisscom. Diese Anlagen wurden speziell designt um die hohen Anforderungen der Kunden zugenügen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass auch ein unabhängiges Kontrollorgan bestens ausgebildete Mitarbeiter beauftragt. Um objektive Entscheidungskriterien zu haben, wird daher die Fachkundigkeit und mindestens 3 Jahre Praxis in hochverfügbaren Anlagen gefordert.
Der Betrieb benötigt eine Installationsbewilligung und die Mitarbeiter müssen über die notwendige Qualifikation verfügen. Beachten Sie unter anderem, dass bei Arbeiten an hochverfügbaren Anlagen nur Elektrofachkräfte mit entsprechender Erfahrung eingesetzt werden. Kontrollieren Sie vor der Arbeitsausführung die Qualifikation der Mitarbeitenden. Weisen sie den Unternehmer auf die Vorgabedokumente unter swisscom.ch/electro(öffnet ein neues Fenster) hin. Teilen Sie dem Unternehmer die nötigen Informationen mit, um den Arbeitsantrag auszufüllen.
Hinweis: Alle Installations- und Kontrollbewilligungen können öffentlich eingesehen werden unter: https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb(öffnet ein neues Fenster)
Das unabhängige Kontrollorgan muss primär unabhängig sein und eine Bewilligung des ESTI aufweisen (zu kontrollieren unter https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb(öffnet ein neues Fenster)). Der Kontrolleur muss über die entsprechende Qualifikation verfügen.
Bei einer Beauftragung ist es wichtig, dass das unabhängige Kontrollorgan durch den Auftraggeber /Projektleiter ausgesucht und beauftragt wird. Es ist zu verhindern dass das unabhängige Kontrollorgan durch den Fachplaner oder den Elektroinstallateur bestimmt wird. Idealerweise wird das gleiche Unternehmen wie in den Personalzuordnungsliste der Objekte oder Objektgruppen aufgeführten Vertragspartner aufgeboten.
Kontaktiere bitte umgehend unsere Alarmstelle unter 0800 88 00 88. Von dort aus werden alle weiteren Schritte koordiniert. Die Meldung ans ESTI wird durch den SiBe Elektro gemacht. Bitte ändere auf der Unfallstelle möglichst wenig ab.
Der Betriebsinhaber / delegierter Betriebsinhaber ist für die Bestellung zuständig. Er kann dabei auf die fachtechnische Unterstützung des Sicherheitsbeauftragten oder des Electro Agent zurückgreifen.
Der Betriebsinhaber / delegierter Betriebsinhaber wird gemäss B3.2.1 ausgebildet.
Der Sicherheitsbeauftragte wird gemäss B3.2.2 ausgebildet.
Der Electro Agent wird gemäss B3.2.3 ausgebildet.
Gemäss SiKo Kap. 2.5.1 die Konformitätserklärung soll bei der Lieferung dabei sein, spätestens bei der Übergabe eine Elektroinstallation in den Sicherheitsdossier vorhanden sein. Diese muss von der Lieferant, respektive Hersteller geliefert werden.
Das komplette Sicherheitsdossier, bestehend aus mindestens einem Sicherheitsnachweis mit detailliertem Mess- und Prüfprotokoll pro Anlagenteil/SGK, ist im Original dem Anlagenbetreiber abzugeben. Weiter ist eine Kopie dem Auftraggeber, der zentralen Stelle NIV und dem Netzbetreiber abzugeben.
Bei Anlagen gemäss 2.1.1.1 und 2.1.1.2 werden die Dokumente in elektronischer Form bei der Zentralen Stelle NIV abgelegt. Bei allen übrigen Anlagen beim jeweiligen Anlagebetreiber.
Gemäss der Regel R2.5.3.1a Arbeiten im spannungsfreien Zustand:
Alle Gerätschaften müssen mindestens Cat.III aufweisen.
SiNa, MPP, Verzeichnis, Konformität
B3.2.5
Anlageverantwortlicher: Pflicht (mindestens 1 Person pro Arbeitsstelle)
B3.2.7
Elektrotechnische Fachkräfte: Optional (mindestens 1 Person pro Arbeitsstelle)
B3.2.8
Elektrotechnisch unterwiesene Personen: Optional (mindestens 1 Person pro Arbeitsstelle)
Gem. A4.1.2.2
Der Auftraggeber oder Anlagebetreiber
Gem. B-Matrix A3.2,
Berechtigung nach Qualifikation / Verordnung, mit Durch-führungserlaubnis
Ja, bei Tätigkeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Vergleiche die 5 + 5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität der SUVA, Regel 3: Sichere Arbeitsmittel verwenden:
Arbeitnehmer: Ich verwende nur Arbeitsmittel, die geeignet, intakt und isoliert sind. Defekte Arbeitsmittel repariere ich sofort oder melde sie dem Vorgesetzten.
Vorgesetzter: Ich sorge dafür, dass die Mitarbeitenden sichere und intakte Arbeitsmittel benutzen. Ich kümmere mich auch um die regelmässige Wartung.
(vgl. Siko Elektro Kap. 2.5.3 ff)
Die Trennstelle ist die Eingangsklemme der Schaltgerätekombination Kunde. 1.2.1/ 1.2.2
Allgemeine Fragen zur Elektrosicherheit bei Swisscom richten Sie bitte an:
electro.safety@swisscom.com